Berufsethos
Heilprozessbegleiter
Das Angebot der Heilprozessbegleitung bewegt sich im
Dienstleistungsspektrum von Psychotherapie, Lebensberatung, pastorale
Begleitung, Theologie, Körpertherapie, Energiearbeit, sowie Sterbe- und
Trauerbegleitung und ist gekennzeichnet
durch eine Vielzahl methodischer, fachlicher, kommunikativer, pädagogischer und
therapeutischer Ansätze, die je nach Verlauf der Begleitung eingesetzt werden.
Zu diesem Dienstleistungsbereich, in dem wir tätig
werden, gibt es keine staatlich
geregelten Zugangsvoraussetzungen und keinen staatlich geregelten Abschluss.
Umso wichtiger ist es für uns, dass wir, als die in
diesem Bereich tätigen Heilprozessbegleiter, zur Transparenz im Angebotssegment
unserer Dienstleistung und zum Schutz der Interessen der Menschen, die wir
begleiten, einen ethischen Kodex aufstellen.
Wir als Heilprozessbegleiter verpflichten uns, diese
berufsständische Ethik zu beachten.
Unser Berufsethos bietet die Basis dafür, dass wir als
professionelle Begleiter unsere Arbeit in Übereinstimmung mit beruflichen
Qualitätsstandards und in persönlicher Aufrichtigkeit ausüben.
Wir als Heilprozessbegleiter wollen auf diese Weise einen
Beitrag dazu leisten, den offenen und vertrauensvollen Umgang unter allen
Beteiligten zu fördern und eine gesunde und konstruktive Entwicklung des neu
entstehenden Dienstleistungsbereiches zu schützen. Außerdem weisen wir damit
auf die Verantwortung und Verpflichtung des Berufsstandes gegenüber der
Gesellschaft hin.
Erklärung
zum Menschenbild und zu unseren Grundprinzipien der Heilprozessbegleitung
Wir als Heilprozessbegleiter
gehen in unserer Tätigkeit von einem Menschenbild aus, das in der Werteordnung
der Menschenrechte wurzelt.
Wir bekennen uns zu dem im
Grundgesetz verankertem Schutz der Menschenwürde und haben große Achtung vor
der Würde des Menschen, der durch uns begleitet wird.
Wir achten den begleiteten Menschen, ob Mann oder Frau, Erwachsner
oder Kind und begegnen ihr bzw. ihm daher mit Aufmerksamkeit, Interesse,
Anteilnahme und Wertschätzung
Wir erkennen das Recht und die grundsätzlich vorhandene
Fähigkeit des Menschen an, selbstständig und eigenverantwortlich zu handeln.
Wir befähigen den begleiteten Menschen zu einer selbst
verantworteten Entscheidung.
Wir sind offen für die Wertorientierung und den
Lebenskontext des Menschen, der uns als Begleiter sucht und thematisieren ggf.
damit zusammenhängende Konflikte.
Wir respektieren die grundlegenden Menschenrechte und
wirken auf die Vermeidung von Gewalt in Beziehungen bei sich und anderen hin.
Wir achten die Menschen gleich welchen Geschlechts,
sozialer Schichtzugehörigkeit, Krankheit oder Behinderung, gleich welcher
Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Nationalität, gleich welcher
politischer, religiöser oder sexueller Orientierung.
Wir erkennen jedem Menschen
dessen unantastbare Würde zu, unabhängig seiner persönlichen Fähigkeiten.
Wir begreifen den Menschen
als eine in sozialen Beziehungen lebende und auf deren lebensdienliche
Gestaltung angewiesene Existenz.
Jeder Mensch wird in seiner
unverwechselbaren Persönlichkeit und sozi-biografischen Einmaligkeit anerkannt
und ernst genommen. Das beinhaltet das Recht auf mündige Selbstbestimmung und
die Möglichkeit, dieses jeder Zeit wahrzunehmen.
Wir als Heilprozessbegleiter
unterstützen die von uns begleiteten Menschen in der Wahrnehmung ihrer
Eigenverantwortung, sind uns aber des Spannungsfeldes der Eigenverantwortung
der begleiteten Menschen und der Schutzpflicht des Begleiters bewusst.
Jeder Mensch ist es wert, in
der Entwicklung seiner Potentiale gefördert zu werden
Wir betrachten den Menschen
als ganzheitliches Wesen, das Körper, Geist und Seele integriert und richten
unsere Haltung und unsere methodisch verankerten Angebote daran aus.
Zu
unserem Selbstverständnis als Heilprozessbegleiter
Wir als Heilprozessbegleiter
beteiligen uns an der Entwicklung der Gesellschaft und der uns allen
gemeinsamen Welt. Wir übernehmen dabei eine besondere Verantwortung.
Wir sind uns bewusst, dass
wir auf die Meinungsbildung und Persönlichkeitsentwicklung vieler Menschen
Einfluss nehmen. Wir regen im Rahmen unserer beruflichen Praxis zum Überdenken
von Haltungen und Standpunkten an, verhelfen zu anderen Sichtweisen und
bewirken Veränderungen im Verhalten.
Wir verpflichten uns,
persönliche Informationen, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit erhalten,
vertraulich zu behandeln.
Wir nehmen gesellschaftliche
Entwicklungen wahr. Wir tragen diesen Entwicklungen Rechnung, indem wir uns
hinsichtlich unserer Fachkenntnisse und Methodenkompetenz stets auf aktuellen
Stand bringen und uns zum Gewährleisten bestmöglicher Standards verpflichten.
Wir sorgen für die eigene kontinuierliche Fortbildung und Supervision und
pflegen den Erfahrungsaustausch mit anderen Heilprozessbegleitern.
Wir als Heilprozessbegleiter
sehen unsere Arbeit in größere Zusammenhänge gestellt.
Wir versuchen, gestützt auf
Erkenntnisse, die sich aus unserer Begleitungserfahrung erschließen, in unserem
Bereich zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft beizutragen. Dies
kann z.B. beinhalten, zur lebenslangen Bereitschaft zur Neuwerdung und
bewusster Lebensführung anzuregen, Eine Haltung der Achtung und des Respekts zu
entwickeln auch gegenüber der Endlichkeit unseres Daseins, sowie Prozesse zur
persönlichen und gesellschaftlichen Werteorientierung zu unterstützen, Macht-
und Ohnmachtbeziehungen zwischen Männern und Frauen, Kindern und Erwachsenen,
Alten und Jungen zu bedenken und sich für die Rechte wirtschaftlich und sozial
benachteiligter Menschen einzusetzen, bürgerschaftliches Engagement und
Möglichkeiten zur politischen Bürgerbeteiligung zu fördern, sowie für Formen
friedensorientierter Konfliktregelungen einzutreten, kulturelle ldentitätsbildung
und zugleich Offenheit für interkulturelle Begegnungen zu fördern, für ein
Umgehen und Wirtschaften speziell im Gesundheitsbereich und im Krankenhauswesen
einzutreten, das die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft sicherstellt.
Wir gewinnen Identität nicht
im Dagegen sein, sondern durch Beteiligung und im Wahrnehmen von
Entwicklungsnotwendigkeiten. Auf dieser Grundlage arbeiten wir an Ideen und
Bildern einer hinreichend guten Zukunft, die über den Alltag hinaus reichen.
Zum
Verhältnis Heilprozessbegleiter – begleiteter Mensch
Wir als Heilprozessbegleiter kommen unserer
besonderen persönlichen und sozialen Fürsorgepflicht gegenüber den von uns
begleiteten Menschen nach.
Das heißt:
Wir werden auf eine Weise
tätig, die dem weiter oben ausgeführten
Menschenbild entsprechen.
Wir gehören als
Heilprozessbegleiter auch nicht Institutionen oder Gruppierungen an, deren
Haltungen und Überzeugungen den oben benannten Punkten widersprechen und
arbeiten auch nicht nach deren Methoden.
Wir enthalten uns jeder Form von Repression
gegenüber den von uns begleiteten Menschen und achten deren Weltbild, deren
Vorstellungen vom Leben und auch deren Haltung gegenüber sich selbst.. Wir
begegnen ihnen mit Respekt, Achtung und Wertschätzung.
Wir sehen uns gegenüber Nachfragenden
mit unseren Begleitungsangeboten zu den Prinzipien der Wahrheit, Klarheit und
Vertraulichkeit verpflichtet.
Das heißt:
Wir verkünden keine
Heilsversprechen, sondern geben wahrheitsgemäße Informationen über unser
Angebot, insbesondere über die Art der Arbeit, die wir anbieten können, weiter.
Wir fühlen uns verpflichtet unsere Einschätzung der Begleitungssituation stets
zutreffend darstellen. Dazu gehört, die eigene Methoden- und
Beziehungskompetenz offen zu legen und die im Entwicklungsprozess tatsächlich
eingesetzten Methoden anzugeben.
Wir als Heilprozessbegleiter
wissen in selbstkritischer Einschätzung um die Grenzen der eigenen Kompetenzen
und bieten daher keine Dienste an, die über unsere beruflichen
Fähigkeiten/Kompetenzen hinausgehen. Im Gespräch mit den begleiteten Menschen
werden dessen spezifische Erwartungen abgeklärt und sorgfältig hinsichtlich des
Nutzens für den Menschen geprüft.
Zum
Verhältnis der Heilprozessbegleiter untereinander
Wir wünschen uns ein
Verhältnis der BerufskollegenInnen untereinander, das von Respekt und
Kollegialität, von Fairness und Kooperationsbereitschaft, gekennzeichnet sein
soll.
Das heißt für uns konkret:
Wir bringen unseren Kollegen
und Kolleginnen Respekt, Achtung und Wertschätzung entgegen. Kritik an der Berufsausübung
von Kollegen wird sachlich-konstruktiv und fair angebracht. Im Wettbewerb
werden die ethischen Sitten gewahrt.
Wird ein Kollege / eine
Kollegin als angestellte oder freie Mitarbeitende beschäftigt, so wird ihm/ihr
eine dem Berufsstand angemessene Gegenleistung angeboten.
Mit Angehörigen anderer
Berufe wird eine loyale und hilfsbereite Zusammenarbeit gepflegt.
Wir als Weiterbildende
wahren und fördern durch unser Auftreten und unsere Arbeitsweisen das Ansehen
des Berufsstandes.
Das heißt:
Wir respektieren die Rechte
derjenigen Organisation, deren Mitglied wir sind und setzen uns für deren guten
Ruf ein.
Wir beachten sorgfältig die
sozialen Regeln und ethischen Grundlagen der Gemeinschaft, in der wir arbeiten.
Wir vermeiden irreführende
Angaben über eigene berufliche Qualifikationen und Absichten sowie über
Verbindungen und Zugehörigkeiten zu Organisationen.
Wir anerkennen die
berufsständisch organisierten Konfliktlösungsverfahren.
Diese Standards sind - neben anderen
Qualitätsgrundsätzen - wichtige Standards für unsere Tätigkeit im Rahmen als
Heilprozessbegleiter