Grundsätzlich aber lässt sich sagen:
Es gibt mittlerweile auch Ärzte, die der Alternativmedizin wertfrei gegenüber stehen und der Meinung sind, dass alles, was dem/der Patienten/in nützt, auch von ihm/ihr in Anspruch genommen werden können soll. Patienten/innen dieser Ärzte müssen sich nicht zwischen Schul- oder Alternativmedizin entscheiden, vielmehr kooperieren diese Ärzte mit den Alternativmedizinern. Diese Patienten/innen bekommen den Rat zu tun, was sie für sich als hilfreich erachten, dabei aber darauf zu achten, dass ihnen niemand das „Geld aus der Tasche zieht“ oder es sie daran hindert, Sinnvolles zu tun (z.B. Termine für die Chemotherapie einhalten).
Die Medizin hat sich entwickelt. Im Gegensatz zu Aufklärungsgesprächen früherer Jahre erfahren wir heute zunehmend, dass die Aufklärung entlang der psychischen Verarbeitungsmöglichkeiten des Patienten geschieht. Dementsprechend ist Aufklärung immer als ein prozesshaftes Geschehen zu verstehen, das sich über mehrere Gespräche, geführt in verschiedenen Phasen des Verarbeitungsprozesses, erstreckt. So beginnt die Aufklärung im Grunde schon mit der Hinführung zu diagnostischen Maßnahmen, denn in non- und paraverbaler Weise wird der Arzt bereits etwas über die Prognose der von ihm erwarteten Diagnose mitteilen. Es wird oft schon gewährleistet, dass das gesamte medizinische und pflegerische Team in den Vorgang der Aufklärung eines Tumorpatienten eingebunden ist. Die Behandlung, Betreuung, aber auch die Führung des Tumorpatienten durch Ärzte und Pflegepersonal wird nur dann ausreichend gewährleistet sein, wenn der Umfang und die Dimension stattgehabter Aufklärung allen Vertrauenspersonen umfassend bekannt sind. Lebensqualität im Sinn von "Leben mit der Krankheit" wird wesentlich von einer vertrauensvollen Arzt-Patient-Beziehung bestimmt.
Immer mehr Patienten werden detailliert über ihre Diagnose und die entsprechenden therapeutischen Optionen informiert. Die Frage der Notwendigkeit und des Stellenwertes der wahrheitsgemäßen ärztlichen Aufklärung muss in der Onkologie auch unter dem Aspekt des Selbstbestimmungsrechts des Patienten gesehen werden. In Anbetracht des bevorstehenden Todes ist es die Verpflichtung des gewissenhaft Aufklärenden, das Wesen der Krankheit in einer für den Patienten fassbaren Form zu vermitteln. Dies kann sich auf keinen Fall auf die Aufzählung von Wahrscheinlichkeitsberechnungen beschränken.
Schon während der stattfindenden diagnostischen Maßnahmen sollte der Umgang mit der möglichen Diagnose die Grundlage für eine vertrauensvolle, tragfähige Therapiebeziehung bilden. Mit dem Aufklärungsgespräch werden für den Patienten die Weichen für seinen Umgang mit der eigenen Krankheit und für die Akzeptanz der Krankheit und der oft belastenden Therapiemaßnahmen gestellt. Eine von innerlicher Überzeugung getragene Entscheidung des Patienten für bestimmte therapeutische Maßnahmen fördert seine ‚Compliance’ bezüglich der Therapie und auch seine Möglichkeiten der subjektiven Krankheitsbewältigung. Die Initiative für eine offene Kommunikation über Diagnose und Therapie liegt in besonderer Weise beim Arzt. Er ist als Fachmann mit seiner medizinischen Kompetenz gefragt, soll dem Patienten als Laien den Hintergrund der Krankheit erhellen, sowie die Möglichkeiten der Behandlung oder zumindest der Besserung seines Zustandes erläutern.
Aufklärung sollte immer im Dialog stattfinden, in einem Prozess des wechselseitigen Aufeinander-Eingehens. Damit wird auch deutlich, dass es kein allgemeingültiges Rezept für "die Aufklärung des Tumorpatienten" gibt. Inter- und intrapersonelle Faktoren sowie Aspekte der situativen Gegebenheiten beeinflussen jeweils die Art und Weise des Aufklärungsgespräches. Die "Wahrheit am Krankenbett" erschöpft sich keinesfalls nur in der Information über eine Diagnose. Ziel des ärztlichen Vorgehens sollte sein, mit dem Patienten so zu kommunizieren, dass dieser seinen Zustand verstehen und für ihn bedeutsame Fragen, zum Beispiel über Ursachen und Prognose, formulieren kann. Zur Verarbeitung des Gehörten, zur Auseinandersetzung mit vielleicht unangenehmen Tatsachen und nicht zuletzt zum Einlassen auf die eigenen Gefühle brauchen Patienten Zeit - oft mehr Zeit als es die klinische Situation erlaubt.
Die Kenntnis der Prognose eines Tumorleidens ist eine wichtige Voraussetzung für die Führung eines Aufklärungsgespräches.
Die Behandlung des Tumorleidens kann Heilung erbringen.
Die Behandlung des Tumorleidens kann nur das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen.
Der Patient muss eine Vorstellung von dem künftigen Verlauf seiner Erkrankung entwickeln können. Nicht nur zur Gestaltung seiner sozialen Beziehungen und ökonomischer Absicherungen muss die Tatsache der Begrenztheit der Zeit nach bestem Wissen und Gewissen mitgeteilt werden. Dies ist häufig schwierig, da die Abschätzung der individuellen Prognose nur mit größeren Unsicherheiten gelingt, und der Arzt ja nicht über hellseherische Fähigkeiten verfügt.
Ist der Schweregrad der Krankheit einmal mitgeteilt, und die Behandlung beginnt und zeigt Erfolge, so treten in dieser Situation die Fakten des initialen Aufklärungsgespräches zur Prognose wieder in den Hintergrund. Dieser Prozess der Verarbeitung oder Verdrängung ist von Hoffnung getrieben. die bestehenden Therapieoptionen
Die Therapieplanung wird ausschließlich unter dem Aspekt des Erhaltes von Lebensqualität durchgeführt. Entscheidet sich der Patient in einer solchen Situation eindeutig gegen eine Tumorbehandlung, so ist die Entscheidung zu respektieren, auch wenn sie nicht der Erwartungshaltung des Arztes entspricht.