Bezüglich des Inhalts, welcher Gegenstand der Regelung ist, kann zwischen moralischen Konventionen, d. h. Konventionen, die Ausdruck und Träger einer Moral sind, und moralisch indifferenten Konventionen unterschieden werden.
Die (Nicht-) Einhaltung von moralischen und moralisch indifferenten Konventionen ist ein Sachverhalt, der typischerweise moralische Bewertungen auf sich zieht.
Moralisch relevante Sachverhalte, die zum Inhalt konventioneller Handlungen werden („moralische Konvention“) wie ebenso moralische Bewertungen von Konventionen können niemals durch den Hinweis auf bestehende Konventionen begründet werden. Moral und Konvention betreffen verschiedene Dimensionen des menschlichen Handelns, die sich nicht notwendigerweise mit Bezug auf den Inhalt der jeweiligen Handlung, wohl aber mit Bezug auf die Stellungnahme zum Geltungsgrund der Handlung unterscheiden. Im Fall genuin moralischer Handlungen muss – wie immer rudimentär entwickelt – eine solche Stellungnahme vorliegen; im Fall konventioneller Handlungen fehlt sie.