Moralischer Standpunkt
Wir sind in der Lage, von einem auf unser Eigeninteresse fixierten Handeln abzugehen zugunsten einer Betrachtungsweise, welche die Interessen Anderer – idealer Weise: die Interessen aller Anderen – berücksichtigt.
Wir können den moralischen Standpunkt einnehmen, ohne uns vollkommen auf das theoretische Ideal einer umfassenden, die Menschheit betreffenden oder im strengen Sinn universalen Perspektive zu verpflichten. Zumindest in einer rudimentären Form ist der moralische Standpunkt immer schon realisiert, wo Menschen zusammen leben und interagieren.
Die Idee des moralischen Standpunktes schließt die Annahme der Austauschbarkeit und Anonymität der moralisch Urteilenden ein. Der moralische Standpunkt ist insofern grundlegend für unser sittliches Verhalten, als wir nur dann, wenn wir diesen Standpunkt einnehmen, beanspruchen können, dass Andere unserem moralischen Urteil zustimmen. Gleichzeitig muss der moralische Standpunkt soweit verallgemeinerbar sein, dass die moralisch Urteilenden austauschbar sind. Dabei geht dem Urteil die Wahrnehmung sittlicher Phänomene voraus.
Im Hinblick auf die Wahrnehmung sittlicher Phänomene bzw. ethischer Situationen kann der moralische Standpunkt nicht als personunabhängig bzw. personindifferent verstanden werden. Vielmehr ist das Moment der überindividuellen Verbindlichkeit, das in der Idee des moralischen Standpunktes gedacht wird, hier gerade umgekehrt an sittliche Exzellenz, d. h. an die differenzierte Wahrnehmungsfähigkeit einzelner Personen gebunden.
Die ethische Begründung einer bestimmten Handlung ist zu unterscheiden von der ethischen Begründung des moralischen Standpunktes. Die ethische Begründung einer bestimmten Handlung ist zu unterscheiden von der ethischen Begründung der Motivation in bestimmter Weise zu handeln.
Die streng allgemeingültige, uneingeschränkte Geltung des moralischen Urteils erfordert, dass der Bezug zum jeweils urteilenden Subjekt insofern irrelevant ist, als dieses Subjekt im Hinblick auf den Geltungsanspruch des Urteils austauschbar (und in diesem Sinn anonym) ist.
Die Individualität der handelnden Person ist nicht eliminierbar (neutralisierbar), da es von der jeweiligen Ausprägung der sittlichen Unterscheidungsfähigkeit abhängt, welche sittlichen Phänomene überhaupt in welcher Differenziertheit erfasst werden. In diesem Zusammenhang bedeutet „Objektivität“ nicht Ausschluss der Subjektivität. Objektivität beinhaltet hier vielmehr einen wesentlichen Subjektbezug. Der moralische Standpunkt, sofern dieser die spezifisch praktischen Modi der Wahrnehmungs- und Urteilsbildung umfasst, kann nicht als eine im strengen (absoluten) Sinn unbeteiligte Beobachterposition verstanden werden. Objektivität muss deshalb den Subjektbezug mit einschließen. Der Zweck von Wahrheit ist es, menschliches Verhalten zu regulieren. Objektiv sein wollen, bedeutet, unabhängig von individuellen Meinungen und Überzeugungen zu einer Haltung finden zu wollen. Aber wir können höchstens annähernd eine neutrale Auffassung von Werten/Haltungen erreichen. Sie bleibt immer unvollständig, weil unsere Weltperspektive sehr komplex ist und immer auch eine subjektive Komponente aufweist.
Der objektive Standpunkt koexistiert mit dem subjektiven Standpunkt. Die subjektive Sichtweise sollte sich in der Regel an der objektiv als richtig erkannten Grundhaltung orientieren. Geht es darum, was wir in einer bestimmten Situation selbst tun sollen, so dürfen wir im Zusammenhang mit unserem eigenen Handeln nicht zu einem anderen Ergebnis gelangen, als zu dem, welches sich uns nahe legen würde, wenn wir uns in objektiver Einstellung fragten, was eine ‚solche’ Person tun soll.
Die Integration der subjektiven und der objektiven Perspektiven und die vollgültige Anerkennung der Tatsache, dass auch wir selbst nur irgendeine Person unter anderen sind, sind tatsächlich zwei ganz wesentliche Triebfedern der Ausbildung einer ethischen Position. Die objektive Einstellung ist jedoch nicht in jedem Fall zu verwirklichen, ohne das sittliche Phänomen, um dessen Erhellung es geht, zu zerstören (z. B. im Fall enger persönlicher Beziehungen).
Allgemeingültigkeit eines Urteils entsteht nicht durch Ausschaltung des Subjektbezugs, sondern gerade durch das Erfahren ursprünglicher Sozialität (Intersubjektivität). Das Geflecht aus eigenem Empfinden und Wollen und Eingebundensein in die unmittelbare Erfahrungsgemeinschaft, in der wir immer schon mit anderen in Verbindung stehen und alles Handeln und Fühlen Auswirkungen auf die anderen hat und umgekehrt, trägt zu Annäherungen mit Wahrheitsfindung bei. Einfühlung und imaginativ gesetzte Reziprozität subjektiver Perspektiven sind die erste Form des Allgemeinen. Allgemeinheit steht auf keiner Betrachtungsebene im Gegensatz zu Privatheit.
Ethische Erfahrung ist intersubjektive Erfahrung.